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  • Direkter Kundenservice
  • Weltweiter Versand
Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsinhalt

Wir akzeptieren Bestellungen per Post, Telefon, Fax oder E-Mail. Solange Novodent eine Bestellung nicht ausdrücklich bestätigt, gilt der Versand der Ware als Annahme der Bestellung. Nach Bearbeitung einer Bestellung kann eine Stornierung nur in Form eines Umtauschs erfolgen (§ 8). Die in der Novodent-Preisliste aufgeführten Produktklassifizierungen und Preise waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, diese ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Im Allgemeinen gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise und Bedingungen von Novodent. Bei Ausführung der Sendung jedoch später als vier Monate nach einer Bestellung aufgrund von Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung.

Fehler und Druckfehler werden akzeptiert. Die im Katalog angegebenen Preise sind Nettopreise; Der Händlerrabatt ist in der Händlerpreis liste bereits abgezogen. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung.


§ 2 Versand

Der Versand erfolgt vom Novodent-Hauptsitz (EXW) aus. Teillieferungen können geliefert und in Rechnung gestellt werden. Der Gesamtwert der Bestellung ist jedoch für die Berechnung der Versandkosten relevant. Für Bestellungen unter 100 € wird ein Aufschlag von 10 € berechnet. Die Ware wird versichert versendet. Transportschäden müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden. Bei Zahlungsverzug bei der Annahme der Lieferung der Ware aufgrund eines Verschuldens des Kunden behält sich Novodent das Recht vor, nach einer Nachfrist von 10 Tagen die Zahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.


§ 3 Verlängerung der Lieferfrist

Bei höherer Gewalt, Streik, behördlichen Verfügungen sowie Betriebsunterbrechungen aus Gründen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, mit einer Dauer von mehr als einer Woche wird die Annahmefrist für die Dauer der Unterbrechung angemessen verlängert . Die Gegenpartei hat das Recht, den Rücktritt vom Vertrag mit einer Frist von mindestens zwei Wochen per Fax oder Briefsendung zu beantragen. Schadensersatzansprüche sind in den oben genannten Fällen ausgeschlossen.


§ 4 Zahlung

Die Rechnung wird am Tag der Lieferung oder Lieferung der Ware ausgestellt. Die Zahlung für Rechnungen muss innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum eingegangen sein. Vorauszahlungen und Paypal Zahlungen sind von dieser Regelung ausgenommen.


§ 5 Zahlungsverzug

Verzugszinsen werden mit dem Abzinsungssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich 5% berechnet. Bis zur vollständigen Zahlung der Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen für Zahlungsverzug ist Novodent nicht zu einer weiteren Lieferung verpflichtet oder berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen, bevor mit einer Bestellung fortgefahren wird. Bei Zahlungsverzug mit einem Rechnungsbetrag sind alle anderen offenen Beträge fällig und sofort zahlbar. Novodent erhebt Minimum die folgenden überfälligen Bußgelder: 2 € - für das erste Erinnerungsschreiben, 4 € - für das zweite und 8 € - für das dritte.

Novodent hält sich das recht vor, den Kunden jederzeit auf Vorauskasse zu setzen.


§ 6 Aufrechnung und Gutschrift

Aufrechnung ist nur bei unbestrittenen und rechtlich festgestellten Ansprüchen zulässig. Die Zurückbehaltung fälliger Beträge ist unzulässig, es sei denn, Novodent setzt die Zahlungen aus. Gutschriften werden für Kunden mit offenen Kontovereinbarungen automatisch verrechnet, alle anderen werden mit der folgenden Rechnung verrechnet.


§ 7 Schadensmeldung

Novodent muss vor Rücksendung der Ware informiert werden (Tel. 00423 3771500; Fax 00423 3771509; info@novodent.com). Reklamationen müssen schriftlich in der Rücksendung hinterlegt sein. Novodent muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware über Reklamationen informiert werden. Übliche oder geringfügige Abweichungen, die technisch unvermeidbar sind, berechtigen nicht zu Reklamationen. Bei berechtigten Reklamationen hat Novodent das Recht, die Lieferung zu verbessern oder einen fehlerfreien Ersatz innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Rücksendung zu liefern. Danach gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


§ 8 Austausch

Novodent muss vor Rücksendung der Ware informiert werden (Tel. 00423 3771500; Fax 00423 3771509; info@novodent.com). Jeder Rücksendung ist ein Vermerk mit dem Grund der Rücksendung beizufügen. Gutschriften können nicht erstellt werden, bevor Novodent die Rücksendung erhalten hat und die Berechtigung geprüft hat. Materialien, die intakt und nicht geöffnet sind, können auf Kundenwunsch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ausgetauscht werden. In jedem Fall trägt der Kunde zusätzliche Kosten, die durch die Rücksendung entstehen.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

Alle Waren bleiben bis zur Begleichung aller Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum von Novodent. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware weiterzuverkaufen, solange er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Im Falle der Verarbeitung der Waren erwirbt Novodent das Miteigentum an den Produkten im Verhältnis zum Wert der verarbeiteten Novodent-Materialien im Verhältnis zu den anderen verarbeiteten Materialien, jedoch zumindest in Höhe des ungeklärten Anspruchs. Der Kunde tritt alle Ansprüche aus dem Weiterverkauf, einschließlich aller Nebenrechte und potenziellen Wertpapiere, an Novodent ab. Novodent ist berechtigt, Ansprüche aus dem Weiterverkauf bis zum Widerruf einzuziehen. Auf Anfrage ist der Kunde verpflichtet, seine Käufer über die Abtretung zu Gunsten von Novodent zu informieren und Novodent die für den Einzug ausstehender Forderungen erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Verpfändung von Waren unter Vorbehalt des Verkaufs ist unzulässig. Im Falle einer Vollstreckungsabgabe hat der Kunde ausdrücklich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und ist verpflichtet, Novodent unverzüglich zu informieren. Sollte der Wert der Novodent vorbehaltenen Wertpapiere den Betrag der offenen Forderungen um mehr als 20% überschreiten, wird Novodent vollständig bezahlte Waren nach Wahl des Kunden aus dem Eigentumsvorbehalt freigeben.


§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus einem Liefervertrag ist der Sitz von Novodent. Das ernannte Gericht (auch für Klageschrift- und Scheckklagen) ist auch der Sitz von Novodent. Diese Klausel gilt nur für Kunden, die Händler oder juristische Personen sind.


§ 11 Wirksamkeit der Bedingungen

Sollten einzelne Bedingungen ungültig sein oder werden oder eine Unterlassung enthalten, wird die rechtliche Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Frist gilt eine gültige Bestimmung, die der beabsichtigten Bestimmung am nächsten kommt, wie vereinbart; ebenfalls im Falle einer Unterlassung.

NOVODENT Ets, Industriestrasse 32 9487 Bendern  Liechtenstein Tel. 00423 3771500; Fax 00423 371509 or 00423 3771508; E-mail: frontoffice@novodent.com, www.novodent.com 


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